Da es öfter nachgefragt wurde, stellen wir hier die
Voraussetzung für die Teilnahme an eine Kyu-Prüfung vor.
Das
Mindestalter, um an einer Prüfung teilnehmen zu können, beträgt:
8. Kyu (weiß-gelb): 7 Jahre
7. Kyu (gelb): Kalenderjahr, in dem das Kind 8 Jahre alt wird
6. Kyu (gelb-orange): Kalenderjahr, in dem das Kind 9 Jahre alt wird
5. Kyu (orange): Kalenderjahr, in dem das Kind 10 Jahre alt wird
4. Kyu (orange-grün): Kalenderjahr, in dem das Kind 11 Jahre alt wird
3. Kyu (grün): Kalenderjahr, in dem das Kind 12 Jahre alt wird
2. Kyu (blau): Kalenderjahr, in dem das Kind 13 Jahre alt wird
1. Kyu (braun): Kalenderjahr, in dem das Kind 14 Jahre alt wird
Die Prüfungsvorbereitung/Vereinsmitgliedschaft bei Kindern unter 14 Jahren beträgt 6 Monate,
über 14 Jahren 3 Monate. In dieser Zeit sollte das Kind regelmässig am Training teilnehmen.
Ganz wichtig ist es,
ein Passfoto spätestens zur ersten Prüfung (8. Kyu) einzureichen, da dies für den Judopass benötigt wird!
Ein
Formblatt zur Prüfungsanmeldung bekommt man von den Trainern oder kann man sich im Downloadbereich herunterladen